Ganze rote oder blaue Trauben werden gekeltert und nach kurzer Zeit der Most abgepumpt, geklärt und vergoren.
Eine andere Methode ist nach 12 - 48 Stunden circa 20 % Most bei einer Rotweinmazaration abzuziehen und diesen zu vergären.
Ein Verschnitt von Rot- und Weißwein ist seit 2009 in Europa verboten.